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Speditions-Glossar: Fachbegriffe verständlich erklärt

Von der Direktfahrt bis zum TIR-Carnet, vom Lademeter bis DDP – die wichtigsten Begriffe aus Transport und Zoll, kompakt definiert von unserer Disposition.

Direktfahrt

Eine Direktfahrt ist ein Transport, bei dem ein Fahrzeug exklusiv für eine Sendung fährt – ohne Umladung, ohne Zwischenstopps an Umschlaglagern. Das minimiert Transportschäden und liefert die kürzestmögliche Laufzeit, ideal für eilige oder empfindliche Güter.

Komplettladung (FTL)

Full Truck Load: Eine Sendung belegt das komplette Fahrzeug. Ein Standard-Sattelzug fasst rund 33 Europaletten, 13,6 Lademeter und je nach Fahrzeug bis etwa 24 Tonnen Nutzlast. FTL fährt direkt vom Absender zum Empfänger.

Teilladung (LTL)

Less than Truck Load: Mehrere größere Sendungen teilen sich ein Fahrzeug, ohne über Umschlag-Hubs zu laufen. Günstiger als eine Komplettladung, schneller und schonender als Stückgut – typisch ab etwa 4 bis 7 Lademetern.

Lademeter

Die Maßeinheit für belegte Ladefläche im LKW: Ein Lademeter entspricht einem Meter Länge über die volle Fahrzeugbreite. Eine Europalette (1,2 × 0,8 m) belegt quer gestaut 0,4 Lademeter; ein Standard-Sattelauflieger hat 13,6 Lademeter.

Frachtpflichtiges Gewicht

Bei Luftfracht zählt das höhere von tatsächlichem und Volumengewicht. Die Faustregel: 1 Kubikmeter entspricht 167 Kilogramm. Leichte, voluminöse Ware zahlt daher nach Volumen, nicht nach Waage.

Incoterms EXW und DDP

Die beiden Endpunkte der Incoterms-Skala: Bei EXW (Ex Works) übernimmt der Käufer ab Werk alle Kosten und Risiken, bei DDP (Delivered Duty Paid) liefert der Verkäufer verzollt bis zur Tür des Empfängers – inklusive aller Abgaben im Zielland.

Ausfuhranmeldung (ABD)

Die elektronische Zollanmeldung für Exporte aus der EU in Drittländer, ab 1.000 Euro Warenwert oder 1.000 kg Pflicht. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) begleitet die Sendung bis zur Ausgangszollstelle der EU.

EORI-Nummer

Die Registrierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte im Zollverkehr der EU. Jedes Unternehmen, das exportiert oder importiert, braucht sie – beantragt wird sie in Deutschland kostenlos bei der Generalzolldirektion.

T1-/T2-Versandverfahren

Zollrechtliche Transitverfahren: T1 für Nicht-Unionsware und Drittland-Transite, T2 für Unionsware durch Nicht-EU-Gebiet (z. B. die Schweiz). Die Ware läuft unter Zollverschluss bis zur Bestimmungszollstelle.

TIR-Carnet

Ein internationales Zolldokument für Transitfahrten durch mehrere Länder ohne Grenzverzollung – Standard auf den Routen über die Türkei, den Kaukasus und nach Zentralasien.

ATA-Carnet

Das Zolldokument für die vorübergehende Ausfuhr, etwa von Messegut oder Werkzeugen: bis zu zwölf Monate abgabenfrei aus- und wieder einführen. Ausgestellt von der IHK.

A.TR-Warenverkehrsbescheinigung

Das Präferenzpapier der Zollunion EU–Türkei: Industriegüter mit A.TR sind bei der Einfuhr in die Türkei zollfrei. Agrarerzeugnisse fallen nicht darunter und brauchen Ursprungsnachweise wie EUR.1.

ADR

Das europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Klassifizierung (Klassen 1–9), Verpackung, Kennzeichnung, Fahrerschulung und Ausrüstung. Kleinmengen können unter die 1000-Punkte-Regel fallen.

GDP (Good Distribution Practice)

Die EU-Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln: lückenlose Temperaturführung, qualifizierte Fahrzeuge, dokumentierte Übergaben. Pharma-Transporte müssen GDP-konform abgewickelt werden.

CMR-Frachtbrief

Der internationale Frachtbrief im Straßengüterverkehr nach dem CMR-Übereinkommen. Er dokumentiert Absender, Empfänger, Ware und Übernahmezustand – und ist Grundlage der Haftung des Frachtführers (8,33 Sonderziehungsrechte je kg).

Drittland

Jedes Land außerhalb der EU-Zollunion. Transporte in Drittländer brauchen Ausfuhranmeldung, gegebenenfalls Präferenznachweise und die Einfuhrverzollung im Zielland – anders als der dokumentfreie EU-Binnenmarktverkehr.

Mittlerer Korridor

Die Route von Europa nach Zentralasien unter Umgehung Russlands: über die Türkei oder den Kaukasus, per Fähre über das Kaspische Meer weiter nach Kasachstan und Usbekistan. Seit den EU-Sanktionen die wichtigste sanktionsfreie Verbindung.

Kabotage

Inlandstransporte durch ein ausländisches Transportunternehmen. In der EU erlaubt, aber begrenzt: maximal drei Beförderungen innerhalb von sieben Tagen nach einer grenzüberschreitenden Entladung.

Spediteur vs. Frachtführer

Der Spediteur organisiert den Transport (Disposition, Dokumente, Zoll) und schuldet die Besorgung; der Frachtführer führt die Beförderung physisch aus und haftet für die Ware während des Transports. Eine Spedition kann beides zugleich sein (Selbsteintritt).

ADSp

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen: die branchenüblichen Geschäftsbedingungen im deutschen Speditionsgewerbe. Sie regeln u. a. Haftungsgrenzen (regelmäßig 8,33 SZR/kg, für Verlust in der Obhut summenmäßig begrenzt) und werden meist als Vertragsgrundlage vereinbart.

EUR.1

Die Warenverkehrsbescheinigung für den Präferenzursprung: Sie senkt oder streicht Einfuhrzölle im Zielland, wenn zwischen EU und Land ein Freihandelsabkommen besteht. Ausgestellt vom Zoll auf Basis eines Ursprungsnachweises.

Zolltarifnummer (HS-Code)

Die international harmonisierte Warennummer, die jede Ware im Zoll eindeutig einordnet. Sie bestimmt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und etwaige Genehmigungspflichten – eine falsche Nummer ist die häufigste Ursache für Zollverzögerungen.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die bei der Einfuhr aus einem Drittland fällige Umsatzsteuer, die wie die inländische Mehrwertsteuer wirkt. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können sie in der Regel geltend machen.

Stückgut

Einzeln handhabbare Sendungen (Paletten, Kisten) unterhalb einer Teil- oder Komplettladung, die über Umschlaglager gebündelt werden. Günstig, aber mit mehr Handling und längeren Laufzeiten als eine Direktfahrt.

Beiladung

Eine kleinere Sendung wird auf freiem Laderaum eines ohnehin fahrenden Lkw mitgenommen. Preiswert und flexibel, dafür terminlich weniger fix als eine gebuchte Direktfahrt.

Wechselbrücke

Ein genormter, abstellbarer Wechselaufbau, der ohne Kran vom Fahrgestell getrennt werden kann. Er entkoppelt Be-/Entladung vom Fahrzeug und beschleunigt so den Umschlag.

Planensattel, Koffer & Kühlkoffer

Die gängigen Aufbauarten: der Planensattel (Curtainsider) für seitliche Beladung, der geschlossene Koffer für nässe-/diebstahlempfindliche Ware und der isolierte Kühlkoffer mit Aggregat für temperaturgeführte Transporte.

Lkw-Maut

Die streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge. Höhe und Erhebung unterscheiden sich je Land (in Deutschland nach Achszahl, Gewicht und Emissionsklasse) und fließen in die Frachtkalkulation ein.

Avisierung / Zeitfenster

Die Voranmeldung einer Zustellung, oft mit fest gebuchtem Zeitfenster an der Rampe. Fehlende oder verpasste Avisierung führt zu Wartezeiten, Standgeld und verschobenen Terminen.

Gestellung

Das Vorführen einer Ware bei der zuständigen Zollstelle, damit diese die Anmeldung prüfen kann. Ohne ordnungsgemäße Gestellung darf Drittlandware weder aus- noch eingeführt werden.

Präferenzursprung

Der zollrechtliche Ursprung einer Ware nach den Regeln eines Freihandelsabkommens. Nur Waren mit Präferenzursprung profitieren von reduzierten Einfuhrzöllen – nachgewiesen über EUR.1, A.TR oder Ursprungserklärung.

Sonderziehungsrecht (SZR)

Die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, an die die Haftungsgrenzen im CMR-Verkehr gekoppelt sind: 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht. Der SZR-Kurs schwankt und wird tagesaktuell umgerechnet.

Zollagent / indirekte Vertretung

Ein bevollmächtigter Dienstleister, der die Zollanmeldung im Namen (direkte) oder im eigenen Namen für Rechnung (indirekte Vertretung) des Kunden abgibt. Speed Logistics übernimmt die Zollformalitäten auf Wunsch komplett.

Fragen zu Ihrem Transport?

Unsere Disposition erklärt Ihnen gern, was für Ihre Sendung gilt – 24/7 erreichbar, Festpreis in wenigen Stunden.